3. Juni 2026
EU AI Act: Transparenz wird Pflicht – was Unternehmen ab August 2026 wissen müssen
Der EU AI Act ist kein fernes Regulierungsvorhaben mehr. Er ist geltendes Recht. Und ab August 2026 greifen weitere Pflichten, die den praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen unmittelbar betreffen.
Seit Februar 2025 ist bereits eine erste zentrale Pflicht wirksam. Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Unternehmen dazu, die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen. Gemeint sind alle Personen, die KI-Systeme bedienen oder deren Ergebnisse nutzen – unabhängig davon, ob es sich um ChatGPT, Microsoft Copilot oder einen KI-gestützten Prozess handelt. Das ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Anforderung. Und sie gilt heute, nicht erst 2026.
Viele Unternehmen haben das noch nicht auf dem Schirm. Oder sie wissen es – und schieben das Thema vor sich her.
Was ab August 2026 hinzukommt
Ab dem 2. August 2026 tritt eine weitere Pflicht in Kraft, die häufig unterschätzt wird: die Transparenzpflicht. Der Gesetzgeber adressiert damit ein Problem, das längst Realität ist. KI wird genutzt, ohne dass Nutzerinnen und Nutzer es merken. Künftig sollen Menschen erkennen können, ob sie mit einem KI-System interagieren, ob Inhalte KI-generiert sind und ob Entscheidungen zumindest teilweise automatisiert vorbereitet werden.
In der Praxis bedeutet das, dass KI-Nutzung nicht mehr „unsichtbar“ bleiben darf. Ein Chatbot muss als solcher erkennbar sein. Wer realistisch wirkende KI-Bilder, KI-Videos oder KI-Audios veröffentlicht, die echte Personen, Orte oder Situationen darstellen könnten, muss dies kenntlich machen. Der im EU AI Act verwendete Begriff „Deepfake“ ist dabei bewusst weit gefasst. Er beschränkt sich nicht auf manipulierte Gesichter, sondern umfasst alle Inhalte, die für authentisches Material in Bezug auf reale Personen, Objekte, Orte, Einrichtungen oder Ereignisse gehalten werden könnten. Eine Täuschungsabsicht ist dafür nicht erforderlich.
Auch KI-generierte Texte unterliegen Transparenzanforderungen, wenn sie zur Information der Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse eingesetzt werden. Die Kennzeichnungspflicht entfällt in diesem Fall, sofern der Inhalt redaktionell geprüft wurde und eine verantwortliche Person dafür einsteht. Der „Human in the loop“ bleibt weiterhin wichtig.
Wen die Transparenzpflicht betrifft
Betroffen sind dabei nicht nur Technologieanbieter oder große Plattformen. Die Transparenzpflicht trifft auch Unternehmen, die KI als Werkzeug einsetzen, etwa im Kundenservice, im Marketing oder in der Analyse. Der Hinweis, dass ein externer Anbieter die Technologie bereitstellt, entbindet nicht von der Verantwortung. Aus regulatorischer Sicht liegt sie beim Unternehmen, das die KI nutzt.
Gerade im Mittelstand ist vielen nicht bewusst, wie breit KI bereits eingesetzt wird. Oft geschieht dies schrittweise, eingebettet in Standardsoftware oder einzelne Prozesse. Genau hier liegt das Risiko: Nicht die Nutzung von KI ist problematisch, sondern ihre fehlende Einordnung.
Was der Digital Omnibus geändert hat – und was nicht
Im Mai 2026 haben Europäisches Parlament und Rat das sogenannte Digital-Omnibus-Vereinfachungspaket beschlossen. Hochrisiko-Anforderungen aus Anhang III des EU AI Act wurden damit auf Dezember 2027 verschoben. Das wird vielerorts als Entlastung verstanden – und ist es auch, allerdings nur für einen Teil der Pflichten.
Die KI-Kompetenzpflicht, die Verbote bestimmter KI-Praktiken und die Transparenzpflichten sind davon ausdrücklich nicht betroffen. Sie gelten unverändert. Wer aus den verschobenen Hochrisiko-Fristen eine generelle Entwarnung ableitet, zieht die falsche Schlussfolgerung.
Was viele Unternehmen unterschätzen
In der Beratungspraxis zeigt sich immer wieder dasselbe Bild: KI wird genutzt, aber niemand hat klar geregelt, wer verantwortlich ist. Es gibt kein Regelwerk, keine systematischen Schulungen und oft nicht einmal eine vollständige Übersicht der eingesetzten Tools.
Was heute noch als pragmatische Lösung durchgeht, kann schnell zum Compliance-Risiko werden. Nicht wegen der Technologie selbst, sondern wegen fehlender Einordnung und Kommunikation. Noch gravierender als mögliche Bußgelder – sie können bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen – ist der Reputationsschaden. Gerade im Mittelstand basieren Geschäftsbeziehungen häufig auf Vertrauen. Wer erklären muss, warum KI eingesetzt wurde, ohne dies offenzulegen, gerät schnell in eine defensive Position.
Was jetzt zu tun ist
Dabei braucht es kein Großprojekt. Für den Anfang reicht ein nüchterner Blick: Wo wird KI eingesetzt? In welchem Kontext? Wer verfügt über welche Kompetenz – und wie lässt sich das nachvollziehbar dokumentieren? Und welche Inhalte werden veröffentlicht, die ab August 2026 kennzeichnungspflichtig sein könnten?
Wer diese Fragen jetzt beantwortet, wird die Transparenzpflicht nicht als Einschnitt erleben, sondern als formale Bestätigung bereits sauberer Praxis. Der EU AI Act zwingt Unternehmen nicht, auf KI zu verzichten. Er zwingt sie lediglich dazu, ehrlich mit ihrem KI‑Einsatz umzugehen.
Die Erfahrung zeigt: Nicht die Nutzung von KI ist das Problem, sondern der Eindruck, sie werde versteckt eingesetzt. Transparenz schafft Klarheit – und damit Vertrauen. Die Frage ist nicht mehr, ob KI eingesetzt wird. Entscheidend ist, wie verantwortungsvoll damit umgegangen wird.
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